Sozialrecht 

Wir unterstützen Sie bei allen Leistungen der Sozialversicherung

Im Sozialrecht geht es oft um weit mehr als um Paragrafen – es geht um Ihre Existenz, Ihre Gesundheit, Ihre Zukunft. Menschen kommen zu uns, wenn sie sich gegenüber Behörden, Krankenkassen oder Rentenversicherung machtlos fühlen, wenn Leistungen verweigert wurden oder wenn sie nicht wissen, wie es weitergehen soll. Genau hier setzt unsere Stärke an: Wir hören zu, wir verstehen Ihre Situation und wir kämpfen für das, was Ihnen zusteht.

Jede sozialrechtliche Entscheidung betrifft das echte Leben – Krankengeld bestimmt, ob Rechnungen bezahlt werden können. Ein Pflegegrad entscheidet über Entlastung in der Familie. Eine abgelehnte Erwerbsminderungsrente kann zur absoluten Belastung werden. Deshalb gehen wir jeden Fall mit höchster Sorgfalt, fachlicher Präzision und echter Empathie an.

Reha & Leistungen zur Teilhabe

Wir begleiten Sie durch den oft unübersichtlichen Antrags‑ und Bewilligungsprozess und sorgen dafür, dass notwendige Maßnahmen rechtzeitig genehmigt werden.

Erwerbsminderungsrente

Wir prüfen Anträge, Gutachten und führen Widerspruchs‑ und Klageverfahren. Viele Ablehnungen sind unberechtigt – wir stehen an Ihrer Seite.
 

Grad der Behinderung (GdB)

Wir setzen uns für eine faire Bewertung ein und kämpfen für höhere Einstufungen, wenn Ihre Einschränkungen nicht korrekt berücksichtigt wurden.
 

Pflegeleistungen

Wir unterstützen bei der Feststellung oder Höherstufung von Pflegegraden und vertreten Sie gegen Pflegekassen.

 

 

Bürgergeld / Hartz IV

Wir prüfen Bescheide, wehren Kürzungen ab und helfen bei Konflikten mit dem Jobcenter.

Arbeitslosengeld & Sperrzeiten

Wir helfen bei fehlerhaften Bescheiden, unberechtigten Sperrzeiten und Problemen mit der Agentur für Arbeit. Wir schützen Sie vor finanziellen Lücken.

Arbeitsunfall & Berufskrankheit

Wir unterstützen bei der Anerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und vertreten Sie gegenüber der Berufsgenossenschaft. Wir setzen Ihre Ansprüche auf Leistungen konsequent durch.

 

Krankengeld & Krankenversicherung

Wir prüfen Krankengeldansprüche, wehren unberechtigte Einstellungen ab und vertreten Sie gegenüber der Krankenkasse. Wir sorgen dafür, dass Ihre finanzielle Absicherung während der Erkrankung erhalten bleibt.

 

Rehabilitation, Teilhabe und Erwerbsminderungsrente

Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe sollen die Erwerbsfähigkeit erhalten oder wiederherstellen. Zuständig sind je nach Situation unterschiedliche Leistungsträger, insbesondere die Rentenversicherung oder Krankenkassen. Für Betroffene ist häufig unklar, welche Leistungen bestehen und wie diese durchgesetzt werden können.

In der Praxis werden notwendige Reha-Maßnahmen oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht selten abgelehnt oder verzögert. Gleichzeitig gilt im Sozialrecht der Grundsatz „Reha vor Rente“, sodass Anträge auf Erwerbsminderungsrente häufig mit dem Hinweis auf angeblich mögliche Reha-Maßnahmen zurückgewiesen werden.

 

Die Erwerbsminderungsrente soll Menschen absichern, die aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Die Anforderungen der Rentenversicherung sind hoch, und Ablehnungen erfolgen oft auf Grundlage medizinischer Gutachten, die die tatsächlichen Einschränkungen nicht vollständig erfassen.

Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Reha-Leistungen und Erwerbsminderungsrente umfassend, bewerten medizinische Unterlagen kritisch und vertreten Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren. Ziel ist eine realistische Einschätzung Ihrer Leistungsfähigkeit und eine verlässliche soziale Absicherung.

Grad der Behinderung (GdB) und Schwerbehindertenrecht

Der Grad der Behinderung (GdB) ist entscheidend für zahlreiche Nachteilsausgleiche und Schutzrechte. Viele gesundheitliche Einschränkungen werden im Feststellungsverfahren jedoch nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt. Häufig fallen die festgesetzten GdB-Werte deutlich zu niedrig aus.

Ein zutreffender GdB kann unter anderem Auswirkungen auf steuerliche Vergünstigungen, Zusatzurlaub, Kündigungsschutz oder weitere sozialrechtliche Ansprüche haben. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Prüfung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der zugrunde gelegten medizinischen Bewertungen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstfeststellung, der Höherstufung sowie im Widerspruchs- und Klageverfahren. Dabei setzen wir uns für eine realistische und vollständige Bewertung Ihrer Einschränkungen ein und begleiten Sie durch das gesamte Verfahren.

Arbeitslosengeld I und Bürgergeld (ALG II)

Arbeitslosengeld I

Arbeitslosengeld I dient der finanziellen Absicherung nach dem Verlust des Arbeitsplatzes. In der Praxis entstehen jedoch häufig Konflikte mit der Agentur für Arbeit – etwa bei der Berechnung der Leistungsdauer, der Höhe des Anspruchs oder bei der Anerkennung von Zeiten, die für den Anspruch relevant sind.

Ein besonders sensibles Thema sind Sperrzeiten und Leistungsausschlüsse, zum Beispiel im Zusammenhang mit Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag oder angeblich fehlender Mitwirkung. Auch Auseinandersetzungen um Vermittlungsvorschläge, Meldepflichten oder Zumutbarkeit kommen regelmäßig vor und können zu erheblichen finanziellen Risiken führen.

Wir prüfen Bescheide der Agentur für Arbeit, klären Anspruchsvoraussetzungen und setzen uns gegen unberechtigte Sperrzeiten oder Kürzungen zur Wehr. Bei Bedarf vertreten wir Sie konsequent im Widerspruchs- und Klageverfahren und helfen, finanzielle Lücken zu vermeiden.

Bürgergeld (ALG II)

Das Bürgergeld sichert den Lebensunterhalt, wenn kein oder kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Gerade in Übergangsphasen – etwa nach Auslaufen des ALG I, bei längerer Krankheit oder in Trennungs- und Familiensituationen – sind Bescheide des Jobcenters häufig fehleranfällig.

Streitpunkte sind oft die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Berücksichtigung von Haushalts- und Bedarfsgemeinschaften, Kosten der Unterkunft oder Rückforderungen. Auch Leistungskürzungen und Mitwirkungsanforderungen führen nicht selten zu unnötigem Druck und existenziellen Belastungen.

Wir prüfen Bescheide des Jobcenters, wehren unberechtigte Kürzungen und Rückforderungen ab und vertreten Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren. Ziel ist eine rechtssichere Leistungsgewährung und der Schutz Ihrer Existenzgrundlage.

Krankenversicherung und Krankengeld

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet umfangreiche Leistungsansprüche – in der Praxis kommt es jedoch häufig zu Konflikten, wenn Krankenkassen Leistungen einschränken, verzögern oder einstellen. Besonders belastend ist dies, wenn Betroffene bereits gesundheitlich eingeschränkt sind und gleichzeitig um ihre finanzielle Absicherung kämpfen müssen.

Das Krankengeld ist dabei ein zentrales Thema: Nach Ende der Entgeltfortzahlung soll es den Lebensunterhalt während fortbestehender Arbeitsunfähigkeit sichern. Streit entsteht häufig durch vermeintlich fehlende Voraussetzungen, formale Einwände oder medizinische Einschätzungen, die die Arbeitsunfähigkeit in Frage stellen. Kritisch sind zudem Übergänge, etwa bei Aussteuerung oder wenn andere Leistungsträger eingebunden werden.

Wir prüfen Ihre Ansprüche gegenüber der Krankenkasse, kontrollieren Bescheide und medizinische Grundlagen und vertreten Sie im Widerspruchs- und Klageverfahren. Dabei achten wir auch auf eine saubere Abstimmung mit weiteren Stellen, um Versorgungslücken zu vermeiden und Ihre Absicherung zu stabilisieren.

Pflegeleistungen

Pflegeleistungen sollen Betroffene und Angehörige entlasten, wenn im Alltag dauerhaft Unterstützung erforderlich ist. In der Praxis kommt es jedoch häufig zu Problemen bei der Einstufung des Pflegegrades oder bei der Bewilligung konkreter Leistungen. Viele Entscheidungen beruhen auf Gutachten, die den tatsächlichen Unterstützungsbedarf nicht vollständig erfassen.

Typische Konflikte betreffen die korrekte Bewertung der Selbstständigkeit, den Umfang der benötigten Hilfe sowie die Frage, welche Leistungen im Einzelfall beansprucht werden können. Auch bei Änderungen des Gesundheitszustands ist eine Höherstufung oft erforderlich, wird aber nicht selten zunächst abgelehnt.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, bereiten Sie auf Begutachtungen vor, prüfen Bescheide und Gutachten und vertreten Sie gegenüber der Pflegekasse. Wenn nötig setzen wir Ihre Ansprüche im Widerspruchs- und Klageverfahren durch – mit dem Ziel, dass der tatsächliche Pflegebedarf realistisch und fair berücksichtigt wird.

Arbeitsunfall und Berufskrankheit

Nach einem Arbeitsunfall oder bei dem Verdacht auf eine Berufskrankheit bestehen besondere Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung und der Berufsgenossenschaft. Dazu können medizinische Behandlungen, Rehabilitationsmaßnahmen, Verletztengeld sowie – je nach Fall – Renten- oder Teilhabeleistungen gehören.

In der Praxis werden Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten jedoch häufig nicht anerkannt oder Leistungen nur eingeschränkt gewährt. Gründe sind oft enge medizinische Bewertungen, fehlende Beweissicherung oder Streit über den Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Gesundheitsbeeinträchtigung.

Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung des Versicherungsfalls, sichern die erforderlichen Unterlagen und Argumentationslinien, prüfen Bescheide der Berufsgenossenschaft und vertreten Sie im weiteren Verfahren. Ziel ist es, die zustehenden Leistungen vollständig durchzusetzen und Ihre gesundheitliche sowie finanzielle Absicherung zu gewährleisten.

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